Jede Form der homöopathischen Weiterbehandlung wird entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GbüH) abgerechnet
Ziffer 1: eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung
12,30 – 20,50 €
Ziffer 2: Durchführung des vollständigen Krankenexamsen mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie
15,40 – 41,00 €
Ziffer 3: Kurze Information, auch mittels Fernsprecher, Ausstellung einer Wiederholungsverordnung
4,50 €
Ziffer 4: Eingehende Beratung
16,40 – 22,00 €
Ziffer 5: Beratung, auch telefonisch
8,20 – 20,50 €
Ziffer 6: Für die gleiche Leistung wie Ziffer 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit
17,00 – 24,50 €
Ziffer 7: Für die gleichen Leistungen wie Ziffer 5, jedoch bei Nacht Zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr
19,50 – 28,50 €
Ziffer 8: Für die gleichen Leistungen wie Ziffer 5, jedoch an Sonn – und Feiertagen
15,40 – 27,00 €
Ziffer 9: Hausbesuche: 9.1: bei Tag
21,50 – 29,50 €
9.2: in dringenden Fällen
24,00 – 32,00 €
9.3: nachts und an Sonn-und Feiertagen
27,50 – 36,50 €
Therapeutische Gespräche sowie die unterschiedlichsten manuellen und energetischen Behandlungen auf der Liege werden nach zeitlichem Aufwand berechnet
1 Stunde 60,00 €
Klassische Familienaufstellung
je nach Zeit 60 Min. 120 € (Min / 2 €)
Systemische Kurzaufstellung
je nach Zeit 30 Min. 60 € (Min / 2 €)